Kapitel 22. Die unmögliche Reform und das Topologische Gefälle

Abstract: Jeder Versuch, die legitime Selbstverteidigung im Westen zu reformieren, prallt gegen ein unumstößliches Dogma: die Ideologie der Menschenrechte. Dieser Essay nutzt die Theorie der drei Domänen, um die ingenieurtechnische Halluzination der Reformer aufzuzeigen, die die Opfer schützen möchten, ohne jedoch den Mut zu haben, die Immanente Domäne einzureißen, die Angreifer und Angegriffenen auf dieselbe soziale und rechtliche Ebene stellt. Unter Rückgriff auf das Denken von Giganten der Rechtsphilosophie (Locke, Fletcher, Thomson) zeigt der Text, wie der Angreifer in Wirklichkeit der „Verwirkung der Rechte“ (Rights Forfeiture) unterliegt: Indem er als Pathogen agiert, verliert er seinen rechtlichen Schutzschild, während der sich verteidigende Bürger als pro-gemeinschaftliches weißes Blutkörperchen agiert. Nach einer Analyse der europäischen Rechtsprechung der „Letalen Äquivalenz“ untersucht der Essay schließlich die Rechtsordnungen außereuropäischer Nationen (USA, Russland, China, Indien) und den aufsehenerregenden klinischen Fall von El Salvador. In diesen Ökosystemen ist ein klares „Topologisches Gefälle“ kodifiziert, das den Vorrang von System 1 (instinktives Überleben) gegenüber dem verfahrenstechnischen System 2 akzeptiert. Europa hat sich, indem es diese Asymmetrie ablehnt, dazu verdammt, seinen eigenen Antikörpern den Prozess zu machen.