Kapitel 6. Die Illusion der Unzurechnungsfähigkeit: Die Dichotomie zwischen Intrinsischer und Extrinsischer Kapazität

Abstract: Nachdem die Menschenrechte an das Überleben des Ökosystems geknüpft wurden, demontiert die Mechanik der Gemeinschaft das zweite große Dogma der modernen Jurisprudenz: den absoluten Ansatz zur „Einsichts- und Steuerungsfähigkeit“ (Zurechnungsfähigkeit). Das heutige Straf- und Psychiatriesystem behandelt diese Kapazität wie einen abstrakten „magischen Schalter“ im Gehirn, der mit der Volljährigkeit umgelegt oder aufgrund von psychologischen Traumata und sozialer Benachteiligung ausgeschaltet würde. Das Kapitel zeigt auf, wie diese Sichtweise eine eklatante Amnesie in Bezug auf Jahrtausende philosophischen Denkens (von Aristoteles bis Marx) und die unerbittlichen Gesetze der Ethologie darstellt. Es wird eine strikte ingenieurtechnische Trennung eingeführt: die Intrinsische Kapazität als biologischer Zustand des Subjekts (wach/im Koma, nüchtern/betrunken) und die Extrinsische Kapazität als die bewusste Interpretation der Rolle innerhalb des Netzwerks. Durch die Analyse der DNA-Vorverkabelung bei Kindern und Jugendlichen sowie die Untersuchung aufsehenerregender klinisch-juristischer Fälle im Westen wird gezeigt, dass der Mensch – vorausgesetzt, seine intrinsische Kapazität ist intakt – extrinsisch immer in der Lage ist, die Grenzen seiner Rolle zu verstehen. Die Zurechnungsfähigkeit hört somit auf, ein therapeutisches Alibi zu sein, und wird wieder zu einer unumgänglichen topologischen a priori Bedingung, während die Sanktion ihre Funktion als höchste thermodynamische Heilung wiedererlangt.